Weihnachts-Shopping online: Diese Tipps vom Zoll sollten Sie beachten
Kurz vor Weihnachten wird Online-Shopping zur beliebten Alternative zum klassischen Einkauf. Doch beim Bestellen aus dem Ausland sollten Verbraucher einige Zollbestimmungen beachten. Ob Einfuhrumsatzsteuer, Zollgebühren oder Einfuhrverbote – besonders bei Sendungen aus Nicht-EU-Ländern und der EU gelten wichtige Regeln. Hier erfahren Sie die wichtigsten Tipps vom Zoll für ein stressfreies und reibungsloses Weihnachts-Shopping.
Online-Shopping zu Weihnachten: Diese Zoll-Tipps sollten Sie beachten
Kurz vor Weihnachten wird Online-Shopping für viele zur praktischen Alternative zum klassischen Einkauf, der oft zeitintensiv ist. Doch beim Bestellen im Internet gibt es einiges zu beachten, insbesondere bei Sendungen aus Nicht-EU-Ländern. Heike Wilsdorf vom Hauptzollamt Dresden erklärt: „Kommt das Paket aus einem Drittland, ist der Zoll involviert und es können Einfuhrabgaben anfallen.“
Wichtige Hinweise beim Online-Shopping aus Drittstaaten
Beim Bestellen von Waren aus Nicht-EU-Ländern gelten folgende Regelungen:
Warenwert bis 150 Euro:
Hier fällt nur die Einfuhrumsatzsteuer an, die in der Regel 19 Prozent beträgt. Gegebenenfalls können zusätzlich Verbrauchsteuern erhoben werden.
Warenwert über 150 Euro:
Neben der Einfuhrumsatzsteuer kommen hier auch der Warenzoll und gegebenenfalls Verbrauchsteuern hinzu.
Ausnahme für private Geschenksendungen:
Sendungen bis zu einem Wert von 45 Euro sind zoll- und einfuhrumsatzsteuerfrei. Bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren wie Alkohol oder Tabak gelten jedoch Mengenbeschränkungen.
Einfuhrverbote und Produktsicherheit beachten
Heike Wilsdorf warnt: „Auch bei Post- und Kuriersendungen gelten strenge Vorschriften.“ Dazu gehören Einfuhrverbote und Beschränkungen hinsichtlich Produktsicherheit und Fälschungen, die unbedingt beachtet werden müssen. Häufig gelangen gefährliche oder nicht sicherheitsgeprüfte Produkte wie Spielzeuge, technische Geräte oder Elektronikartikel in den Versand. Diese Produkte entsprechen möglicherweise nicht den geltenden Sicherheitsstandards und stellen somit ein Risiko für Verbraucher dar. Der Zoll hat das Recht, solche Sendungen sicherzustellen und zu vernichten, um potenzielle Gefahren zu verhindern. Ein Geldersatz für zerstörte Waren wird hierbei in der Regel nicht gewährt, weshalb Verbraucher auf solche Vorschriften achten sollten.
Zusätzliche Bestimmungen bei EU-weit versendeten Waren
Auch bei Sendungen aus anderen EU-Ländern gelten bestimmte Regeln:
Wer verbrauchsteuerpflichtige Waren wie Alkohol oder Tabak bestellt, kann unter Umständen Steuern zahlen müssen. Zudem müssen diese Waren mit einem gültigen deutschen Steuerzeichen versehen sein.
Außerdem müssen die Angaben zu Inhaltsstoffen, Verpackung und Kennzeichnung (z.B. Warnhinweise und Beipackzettel) auf Deutsch erfolgen. Die Einfuhr von bestimmten Produkten wie Snus (Tabak zum oralen Gebrauch) ist generell verboten.
Weitere Informationen zu den Bestimmungen und aktuellen Regelungen finden Sie auf der offiziellen Zoll-Website unter www.zoll.de.