Recht im Social Commerce: Verkaufen direkt über Instagram & Co.
In der heutigen digitalen Welt verlagert sich der Online-Handel zunehmend von traditionellen Onlineshops hin zu sozialen Netzwerken. Dieser Wandel, bekannt als Social Commerce, ermöglicht es Unternehmen, ihre Produkte und Dienstleistungen direkt über Plattformen wie Facebook, Instagram und TikTok zu verkaufen. Doch während diese Verkaufsstrategie zahlreiche Chancen bietet, sind auch spezifische rechtliche Aspekte zu beachten, um Abmahnungen und Bußgelder zu vermeiden.
Was ist Social Commerce?
Social Commerce bezeichnet den Vertrieb und Verkauf von Waren und Dienstleistungen direkt über soziale Medien.Dabei findet die gesamte Customer Journey – vom Entdecken über das Auswählen bis hin zum Bezahlen – innerhalb der jeweiligen Plattform statt. Unternehmen benötigen somit nicht zwingend einen eigenen Onlineshop, sondern können ihre Angebote direkt über sogenannte „Shoppable Content“ wie Posts, Reels oder Stories vermarkten.

Abgrenzung zu Social Media Marketing
Während beim Social Media Marketing zielgerichtete Inhalte und Werbeanzeigen eingesetzt werden, um die Bekanntheit einer Marke zu steigern, zielt Social Commerce darauf ab, den gesamten Kaufprozess auf der Plattform selbst abzuwickeln. Es geht also nicht nur um Werbung, sondern um den direkten Verkauf innerhalb der sozialen Netzwerke.
Rechtliche Aspekte des Social Commerce
Wer Social Commerce betreiben möchte, muss verschiedene rechtliche Vorgaben beachten:
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Impressumspflicht: Auch auf Social Media Profilen ist ein Impressum erforderlich. Es muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein.
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Datenschutzerklärung: Da bei der Nutzung von Social Media personenbezogene Daten verarbeitet werden, ist eine spezifische Datenschutzerklärung notwendig. Diese sollte über die Datenverarbeitung aufklären und ebenfalls leicht zugänglich sein.
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Kennzeichnung von Werbung: Beiträge, die kommerzielle Zwecke verfolgen, müssen als Werbung gekennzeichnet werden. Dies gilt insbesondere, wenn Influencer oder Content Creator Produkte gegen Entgelt oder andere Vorteile bewerben. Fehlende oder falsche Kennzeichnungen können als Schleichwerbung gewertet werden und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
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Preisangaben und Lieferzeiten: Transparente und korrekte Informationen zu Preisen und Lieferzeiten sind unerlässlich. Kunden müssen klar erkennen können, welche Kosten auf sie zukommen und wann sie mit der Lieferung rechnen können.
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Widerrufsrecht und AGB: Verbraucher haben auch beim Kauf über Social Media ein Widerrufsrecht. Entsprechende Belehrungen sowie Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sollten daher leicht zugänglich und verständlich sein.
Fazit
Social Commerce bietet Unternehmen innovative Möglichkeiten, ihre Produkte und Dienstleistungen direkt über soziale Netzwerke zu vertreiben und so näher an der Zielgruppe zu sein. Allerdings ist es essenziell, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen und einzuhalten, um rechtliche Risiken zu minimieren. Eine sorgfältige Planung und Umsetzung unter Berücksichtigung der genannten Aspekte ist daher unerlässlich für einen erfolgreichen und rechtssicheren Auftritt im Social Commerce.